Urteil des BGH vom 12.07.2005 zur Anrechnung des erzielten Restwertes und der Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 132/04                                                                                                                            Verkündet am: Juli 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:              ja BGHZ:                               ja BGHR:                               ja BGB § 249 Hd   Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten demgegenüber geltend, auf dem regionalen … Urteil des BGH vom 12.07.2005 zur Anrechnung des erzielten Restwertes und der Darlegungs- und Beweislast des Versicherers weiterlesen